___ hatte. Dies zeigt erneut, dass der Beschuldigte jeweils bemüht war, den Verdacht von sich wegzulenken und seine Mittäter als Hauptbeteiligte zu belasten. Ferner ist die Geschichte des Beschuldigten, wonach D.________ ihm erzählt habe, dass er die Drogen versteckt habe, um nach der Haft wieder mit dem Handel anzufangen (pag. 435, Z. 73 ff.; pag. 457, Z. 564 ff.), nicht überzeugend. Für einen Wiedereinstieg in das Drogengeschäft wären 292 Gramm Heroingemisch eine geringe Menge. Noch dazu arbeitete D.________ soweit ersichtlich bisher jeweils nur im Auftrag des Beschuldigten.