Das würde ja heissen, komm hierher und geh ins Gefängnis. Deshalb hat man mir die zwei Jahre ja noch offen gelassen, mit einer Bewährung von drei Jahren» (pag. 1102, Z. 234 ff.). Es überzeugt nicht, dass D.________, der ansonsten offen über die Widerhandlungen im Betäubungsmittelbereich Auskunft gegeben hat, versucht hätte, seine Beteiligung