1100, Z. 112 ff.). Er habe die Drogen aber nicht im Sessel versteckt (pag. 1101, Z. 168). Der Beschuldigte behaupte das nur, damit er sich selber entlasten könne (pag. 1101, Z. 179 ff., Z. 207 f.). Er habe auch nichts von dem Versteck gewusst (pag. 1102, Z. 216 ff.). Es ist zwar erstaunlich, dass D.________ abstritt, am 11.11.2014 auf den Beschuldigten getroffen zu sein. D.________ konnte jedoch auch glaubhaft erklären, warum er nichts mit den Drogen im Sessel zu tun habe: «Meinen Sie wirklich, dass ich so dumm bin, wenn ich danach noch zwei Jahre hätte absitzen müssen? Das würde ja heissen, komm hierher und geh ins Gefängnis.