Die Fingerabdrücke würden aber nicht beweisen, dass die Drogen dem Beschuldigten gehören würden. Denn er habe zugegeben, Betäubungsmittel portioniert und abgepackt zu haben, was seine Fingerabdrücke auch auf der inneren Schicht erklären würde. Der Beschuldigte habe das Versteck ohne Not und absolut freiwillig verraten. Ohne seinen Hinweis wäre das Versteck wohl nie entdeckt worden, weil die Hausdurchsuchungen schon lange abgeschlossen gewesen seien. D.________ habe den Beschuldigten zu Unrecht beschuldigt, dass ihm die Drogen gehören würden.