Das Sesselversteck in Ostermundigen, in welchem die 292 Gramm Heroingemisch gefunden worden seien, habe der Beschuldigte am 12.11.2014 der zuständigen Staatsanwältin gemeldet, nachdem er am 11.11.2014 in der Untersuchungshaft von D.________ davon erfahren habe. Auf der Innen- und Aussenseite der gefundenen Säckli seien vom KTD die Fingerabdrücke des Beschuldigten festgestellt worden. Die Fingerabdrücke würden aber nicht beweisen, dass die Drogen dem Beschuldigten gehören würden.