in die Wohnung in Y.________/SO. Von der Gesamtmenge brachten die beiden am 16.6.2014 400 Gramm Heroingemisch, ausmachend 212 Gramm reinem Heroin, zu einem unbekannten Abnehmer in der Region St. Gallen. Weitere 994 Gramm Heroingemisch, ausmachend 576.5 Gramm reinem Heroin, wollten der Beschuldigte und E.________ am 17.6.2014 zu einem weiteren Abnehmer im Raum Genf bringen. Sie wurden jedoch auf dem Weg von der Polizei angehalten und festgenommen. In der Wohnung in Y.________/SO wurden die verbleibenden 10‘500 Gramm Heroingemisch sichergestellt, welche 4‘558.1 Gramm reinem Heroin entsprechen.