Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte bei der Lieferung nach St. Gallen einen Heroinblock, wie denjenigen von Asservat 242-270 dabei hatte und nicht einen kleineren Block, wie Asservat 304-306. Diese Blöcke wären optisch sehr gut auseinanderzuhalten, zumal sie eine andere Form haben (Rechteck vs. Quadrat). Ferner sprach der Beschuldigte von einem Teil eines Blocks (pag. 382, Z. 299). Damit muss der ursprüngliche Block mehr als 400 Gramm gewogen haben. Die Heroinblöcke von Asservat 304-306 wiegen jedoch jeweils nur 213 und 246 Gramm (pag. 1665), während die grösseren Blöcke (Asservate 242-270) zwischen 492-500 Gramm wiegen (pag. 1658 ff.).