Asservat D2; 304-306). Bei der Einvernahme vom 22.8.2014 wurden dem Beschuldigten Fotos von Heroinblöcken vorgehalten, mit der Frage, ob es sich bei den fraglichen 400 Gramm um einen solchen Block gehandelt habe, was der Beschuldigte bejahte (pag. 382, Z. 270 ff; pag. 382, Z. 296 ff.). Ihm wurden dabei Fotos der 14 grösseren Heroinblöcke vorgehalten (vgl. pag. 386; 389). Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte bei der Lieferung nach St. Gallen einen Heroinblock, wie denjenigen von Asservat 242-270 dabei hatte und nicht einen kleineren Block, wie Asservat 304-306.