Warum er dann aber doch in den Wald zurückgegangen ist, um die Drogen zu holen, konnte der Beschuldigte nicht nachvollziehbar erklären. Eine weitere widersprüchliche Aussage gab der Beschuldigte zu Protokoll, indem er behauptete, die Ware hinten im Auto verstaut zu haben, aber selber nicht gewusst habe, was er hinten (im Auto) gehabt habe (pag. 381, Z. 237). Im Weiteren versuchte der Beschuldigte auch in diesem Anklagepunkt, seine Rolle herunterzuspielen. Er sei betrogen worden. Er habe gedacht, dass es um Haschisch gehe (pag. 326, Z. 509 ff.). Er habe nichts vom Heroin gewusst (pag. 327, Z. 567 ff.) und er wisse auch überhaupt nicht, was Heroin sei (pag. 327, Z. 593).