326, Z. 509 ff.). Bei einer späteren Einvernahme behauptete er jedoch, dass er nicht gewusst habe, um was es gehe. Er habe nur eine Ahnung gehabt, aber nicht gedacht, dass es um Drogen gehe (pag. 333, Z. 53 f.). In der gleichen Einvernahme gab der Beschuldigte später an, dem Lieferanten gesagt zu haben, dass nur ein Kilo für ihn bestimmt gewesen sei (pag. 334, Z. 127). Demzufolge wusste der Beschuldigte auf jeden Fall, dass es um Drogen ging und auch nicht nur um Haschisch. Dennoch meinte er später, dass er in der Dunkelheit gar nicht gesehen habe, dass es sich um Drogen handle – er habe das nur angenommen (pag. 378, Z. 57 f.).