Die Verteidigung widersprach dem und führte aus, dass bei den sichergestellten Heroinblöcken in Y.________/SO mit den Analysen nachweislich ein Reinheitsgrad zwischen 36% und 61% eruiert worden sei. Denn bei den zwei kleineren Einheiten von gut 200 Gramm (Reinheitsgrad 36 und 37%) würde es sich ebenfalls um Heroinblöcke handeln. Die 400 Gramm Heroingemisch würden also exakt zwei der kleineren Heroinblöcke entsprechen (pag. 3012). 12.3 Würdigung durch die Kammer Der Beschuldigte ist grundsätzlich geständig. Von der Lieferung sei aber nur ein Kilogramm Heroin für ihn bestimmt gewesen.