12.2 Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte vor, dass der Beschuldigte in diesem Anklagepunkt grundsätzlich geständig sei. Bei der Drogenlieferung sei allerdings nur ein Kilo Heroin für ihn bestimmt gewesen. Der Lieferant habe ihm aber dann zwei Kilo übergeben wollen. Nur aufgrund eines Defekts im Auto habe der Lieferant verlangt, dass der Beschuldigte die gut 11 Kilo Heroin zwischenlagere. Der Beschuldigte habe danach den Auftrag erhalten 400 Gramm Heroingemisch nach St. Gallen zu bringen und 994 Gramm nach Genf.