_ verkaufte das Heroin zu einem Preis von CHF 1‘500 pro 50 Gramm und verlangte CHF 400.00 für 5 Gramm Kokain. Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 18.6.2014 in Ostermundigen konnten 118 Gramm Heroingemisch und ca. 58 Gramm Kokaingemisch sichergestellt werden. D.________ hätte auch diese Menge im Auftrag des Beschuldigten an die Abnehmer verkaufen sollen bzw. wollen.