Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 18.6.2014 in Ostermundigen (von wo aus D.________ die Drogen verkaufte) wurden 118 Gramm Heroingemisch und ca. 58 Gramm Kokaingemisch sichergestellt (pag. 1743 ff.). Was den Reinheitsgrad der fraglichen Drogen betrifft, kann auf die entsprechende IRM-Analyse abgestellt werden (pag. 1634 ff.). Bezüglich den 1‘163 Gramm Heroingemisch ist von einem Reinheitsgrad von 16% auszugehen, ausmachend 186 Gramm reinem Heroin (pag. 1635 f.). Für die 133 Gramm Kokaingemisch betrug der Reinheitsgrad zwischen 33 und 35% (pag.