Im Weiteren sagte der Beschuldigte erneut widersprüchlich aus, indem er meinte, dass ihm D.________ als Person nicht gefallen habe. Daher habe er sich nicht mit ihm treffen wollen (pag. 366, Z. 201 ff.). Diese Aussage ist unlogisch, zumal er sich letztlich doch mehrmals mit D.________ traf.