Dies hätte ein erhebliches planerisches Geschick und frühzeitige Planung erfordert, was unwahrscheinlich ist und wofür keine Hinweise vorhanden sind. Schliesslich hat sich D.________ selbst massiv belastet, indem er offen zugab, die Drogen an die verschiedenen Abnehmer verkauft zu haben. Er hat den Beschuldigten auch nicht zusätzlich bezichtigt. Er meinte sogar, der einzige Läufer (und erst zum Schluss auch noch E.________) des Beschuldigten gewesen zu sein. Die Aussagen von D.________ sind damit insgesamt schlüssig und glaubhaft. Auch bei D._