Neben ihm habe nur noch E.________ für den Beschuldigten Drogen verkauft (pag. 1070, Z. 53 ff.). Danach führte D.________ aus, dass er insgesamt 5 Abnehmer gehabt habe, an welche er im Auftrag des Beschuldigten Drogen verkauft habe. Mit Hilfe seines Notizblocks schilderte er schliesslich ausführlich, wann und wo er wem, welche Menge Drogen, zu welchem Preis verkauft habe (pag. 1072 ff.). Dabei konnte er detaillierte Angaben zu den Orten machen, wo die Übergaben stattgefunden hätten und er konnte die jeweiligen Abnehmer präzise beschreiben. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz (vgl. pag.