3001). Die Verteidigung duplizierte, es sei nicht erstaunlich, dass D.________ abstreite, G.________ zu kennen. Dies passe in seine Geschichte, wonach er nur Läufer gewesen sein solle. Das Interesse von D.________, die Verbindung zu G.________ abzustreiten, sei offenkundig, da er andernfalls und entgegen seiner Behauptungen doch höher in der Hierarchie hätte stehen müssen (pag. 3011).