26 10.4.2014 G.________ betritt mit Rucksack die Wohnung. Verlässt sie nach 36 Minuten wieder; 15.4.2014 Betreten der Wohnung durch die Polizei und Feststellen, dass 500 Gramm Heroingemisch fehlen; 20.4.2014 G.________ betritt mit Rucksack die Wohnung. Verlässt sie nach 33 Minuten wieder; 23.4.2014 Betreten der Wohnung durch die Polizei und Feststellen, dass 500 Gramm Heroingemisch fehlen; 24.4.2014 G.________ geht morgens und abends kurz in die Wohnung;