10. Zu Ziff. 2.3. der Anklageschrift 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. 2.3 der Anklageschrift hat sich der Beschuldigte aufgrund des nachfolgenden Sachverhalts schuldig gemacht (pag. 2628): Besitz, Herstellen und Veräussern von ca. 2‘500 Gramm Heroin, begangen indem G.________ (gen. GG.________) dieses Heroin Anfang April 2014 in die Wohnung nach Y.________/SO brachte, A.________ dieses streckte und portionierte und G.________ (gen. GG.________) darauf bis Ende Mai 2014 jeweils 500-Gramm Portionen abholte und an unbekannte Abnehmer verkaufte.