Dementsprechend ist von einer Drogenmenge von 900 Gramm reinem Heroin auszugehen (bei 4‘500.00 Gramm Heroingemisch). Betreffend das Kokain ist gemäss Betäubungsmittelstatistik der SGMR für das Jahr 2013 bei Mengen zwischen einem und zehn Gramm von einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 35% Kokainbase auszugehen. Dies ergibt eine Menge von 10.5 Gramm reinem Kokain (vgl. pag. 2835 f., S. 48 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). 9.4 Erstellter Sachverhalt Zwischen Juni 2013 und April 2014 fanden zahlreiche Kontakte und Treffen zwischen I.________ und dem Beschuldigten bzw. dessen Läufer (G.________) statt.