Der Rapport wurde sorgfältig erstellt, stützt sich auf zahlreiche Befragungen von Endabnehmern und die kooperativen Aussagen von I.________, der bereitwillig Auskunft gab und durch seine Aussagen die Untersuchungen der Strafbehörden enorm unterstützte. Darüber hinaus entspricht die Berechnung der Polizei den aktenkundigen Aussagen von I.________ vom 22.10.2014, wonach er vom Beschuldigten erstmals im August oder September 50 oder 100 Gramm Heroin erhalten habe (pag. 1242, Z. 117 ff.). Er habe vom Beschuldigten jeweils 100 Gramm Heroin für CHF 2‘000.00 bekommen (pag. 1243, Z. 174 ff.). Dies etwa ein- bis zweimal pro Woche (pag.