Eine genaue Berechnung ist unter diesen Umständen nicht möglich. Aufgrund der zahlreichen Kontakte und Verkaufshandlungen zwischen dem Beschuldigten und I.________, den glaubhaften, die Kaufhandlungen bestätigenden Aussagen von I.________, der Aussagen seiner zahlreichen Endabnehmer, der langen Deliktsbzw. Kontaktdauer (ca. 10 Monate), und der Professionalität des Vorgehens (Einsatz von mindestens zwei verschiedenen Läufern) erscheint die Berechnung des Polizeirapports vom 10.2.2015 glaubhaft und sachgerecht.