Davon habe er insgesamt 4‘500 Gramm Heroin vom Beschuldigten erhalten (pag. 158 ff.; pag. 165). Die zahlreichen Einvernahmen mit den insgesamt 20 Endabnehmern von I.________, die zu diesem Ergebnis geführt haben, befinden sich im vorliegenden Verfahren nicht in den Akten. I.________ und diverse Endabnehmer machten jedoch offensichtlich detaillierte Angaben zu den konkreten Verkaufshandlungen (vgl. pag. 161 bis pag. 165). I.________ wurde von der Polizei und Staatsanwaltschaft insgesamt 24 Mal befragt und war bezüglich der verkauften Drogen an seine Abnehmer geständig (vgl. pag. 176 ff., insbesondere pag.