Dem gesamten Aussageverhalten des Beschuldigten kann entnommen werden, dass er nicht die Wahrheit sagt. Er passte seine Aussagen den vorgehaltenen Ermittlungshandlungen an, widersprach sich mehrfach, sagte unlogisch und ausweichend aus. Ferner war er stets darum bemüht, die anderen Beteiligten als Täter und sich selber als Opfer zu präsentieren. Der Beschuldigte belastete mehrmals H.________ (den er ja eigentlich gar nicht kennen will) und G.________, indem er – ohne dass ihm eine entsprechende Frage gestellt worden wäre – behauptete, dass nur diese Drogen verkauft hätten (pag. 374, Z. 180 ff.). Er beantwortete Fra-