2765, Z. 15 ff.). Mit dieser Aussage widersprach sich der Beschuldigte erneut. Der Beschuldigte sprach ursprünglich immer von der Geschichte mit den 4 Säcklein à 25 Gramm. Erst später war plötzlich von 200 bis 300 Gramm Heroin die Rede. Hier müsste es sich um weitere Übergaben gehandelt haben, die er jedoch vehement abstritt. Zudem ist unlogisch, warum er sich bei I.________ als Boss hätte aufspielen sollen, wenn er doch bei diesem in der Schuld gestanden und lediglich einmal Drogen erhalten habe, um an dessen Klienten zu verkaufen. Dem gesamten Aussageverhalten des Beschuldigten kann entnommen werden, dass er nicht die Wahrheit sagt.