In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme meinte der Beschuldigte, dass ihm I.________ nur einmal 100 Gramm Heroin übergeben habe (pag. 478, Z. 512). I.________ habe gewollt, dass er für ihn Stoff auftreibe, aber er habe keinen gefunden (pag. 479, Z. 540 ff.). In der Einvernahme anlässlich der Hauptverhandlung meinte der Beschuldigte jedoch, dass es 200 bis 300 Gramm gewesen seien. I.________ habe aber immer mit anderen Leuten gearbeitet (pag. 2764, Z. 24 f.). Er habe eine Vermittlerrolle gehabt, um etwas davon zu profitieren. Er habe sich vielleicht bei diesen Leuten und bei I.________ als Boss aufgeführt (pag. 2765, Z. 15 ff.).