Andererseits meinte er, es sei nicht um Heroin gegangen. Bei den 25 Gramm handelte es sich allerdings nach eigenen Angaben um Heroin. Kurz darauf widersprach sich der Beschuldigte erneut, indem er ausführte, dass er mit dem Vermitteln etwas Geld habe verdienen wollen (pag. 420, Z. 232). Auf Frage meinte er jedoch, dass er einmal wegen 50 oder 100 Gramm Heroin und nochmals wegen 10 oder 15 Gramm Kokain vermittelt habe. Das habe er nur gemacht, weil er I.________ die 25 Gramm geschuldet habe und dieser deswegen Druck auf ihn ausgeübt habe (pag. 420, Z. 245 ff.). Auch diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht widersprüchlich.