374, Z. 158). In der nächsten Befragung vom 11.11.2014 (pag. 415 ff.) zu den Angelegenheiten von I.________ bestätigte der Beschuldigte das erste Treffen im X.________ (Restaurant) und führte aus, I.________ habe ihm angeboten, dass er diese Ware (er sprach nicht mehr von CHF 5‘000.00, die er erhalten habe) an Abhängige weitergeben könne (pag. 416, Z. 41 ff.). Es sei um Drogen gegangen. Er habe aber nicht gewusst, um was für Drogen es sich genau gehandelt habe. Er sei damals überrascht gewesen und habe sich entfernt (pag. 417, Z. 58). Er sei dann später einmal mit I.________ nach Derendingen gefahren. Dort habe I._____