21 Drogenhandels (pag. 372, Z. 79 ff.). Er behauptete ferner, H.________ nicht zu kennen (pag. 372, Z. 84 ff.), obwohl er die Bekanntschaft später zugab. Ferner schilderte er, von I.________ CHF 5‘000.00 erhalten zu haben. Davon hätte er CHF 500.00 für sich behalten können. Er habe das Geld aber nicht gewollt. Er habe I.________ keine Drogen gegeben. Sie hätten nur Kaffee zusammen getrunken (pag. 373, Z. 106 ff.). Er sei nur ganz wenig kriminell im Gegensatz zu den andern. Er sei nur ein kleiner Wurm. Er habe Geld nötig gehabt und deswegen sei er in der Nähe solcher Typen gewesen (pag. 374, Z. 158).