Demnach überzeugt auch die Argumentation der Verteidigung nicht, zumal I.________ keine Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten äusserte. I.________ belastete sich massiv selber, indem er zugab, mehr Drogen gewollt und mehrere Lieferanten gehabt zu haben. Ferner nahm er den Beschuldigten sogar in Schutz, als er zu Protokoll gab, dass der Beschuldigte sicherlich nicht gemeint habe, was er in den SMS («ich werde ihm Leute zur Arbeitsstelle schicken, um ihm die Angehörigen zu ficken, ihn auch von der Arbeit entfernen», pag. 1480; «ich werde morgen selber hingehen und dem die Schwester ficken», pag. 1482) geschrieben habe (pag. 1255, Z. 799 ff.).