Er habe drei Lieferanten gehabt und einer davon sei der Beschuldigte gewesen. Vom Beschuldigten habe er ca. 70% der weiterverkauften Drogen bezogen. Daraus ergebe sich (nach Abzug von Bezügen der anderen Lieferanten und des Streckfaktors) eine Menge von 4‘500 Gramm Heroin, welche I.________ vom Beschuldigten erhalten habe. Dies entspreche einer Menge von 900 Gramm reinem Heroin (Reinheitsgrad aus dem Jahr 2013 20%), welches der Beschuldigte I.________ übergeben habe (pag. 2998 f.). 9.3 Würdigung durch die Kammer I.________ wurde am 22.10.2014 von der Polizei zu den Begebenheiten mit dem Beschuldigten befragt (pag. 1239 ff.).