9.2 Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte vor, dass es keine objektiven Beweismittel dafür gebe, dass der Beschuldigte der Lieferant von I.________ gewesen sei. Es habe sich gerade andersrum zugetragen. I.________ habe sich durch seine Behauptungen, der Beschuldigte sei sein Hauptlieferant, aus der Sache ziehen können. Er sei daher auch ziemlich glimpflich davon gekommen und sei nur zu einer Freiheitsstrafe von 5.5 Jahren verurteilt worden (für mindestens 6‘500 Gramm Heroingemisch, Betrug, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz). Den Akten sei zu entnehmen, dass I.______