9. Zu Ziff. 2.1. und Ziff. 2.2. der Anklageschrift 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten werden in der Anklageschrift folgende Sachverhalte zur Last gelegt (pag. 2628): 2.1. Besitz, Beförderung und Veräussern von mindestens 4‘500 Gramm Heroin, begangen indem A.________ in der Zeit von Juni 2013 bis April 2014 Bestellungen von I.________ entgegennahm und ihm das Heroin in der Folge in Bern, Rüfenacht oder Münsingen entweder persönlich übergab oder durch einen Läufer, namentlich durch G.________ (gen. GG.________) oder H.________, übergeben liess;