374, Z. 168). Es ist nicht nachvollziehbar, wie er sich die zahlreichen Flüge zwischen Albanien und der Schweiz hätte leisten können (Aussage des Beschuldigten, wonach Flugtickets ja nicht so teuer seien, pag. 404, Z. 634). Dass er diese zahlreichen Reisen immer nur mit geliehenem Geld getätigt hat, überzeugt – insbesondere im Hinblick darauf, dass er ja bereits enorme Schulden gehabt habe – nicht. Sollte er effektiv so wenig Geld zur Verfügung gehabt haben, wie er geltend machte, erstaunt ferner, dass er dem Besitzer der Wohnung in Y.________/SO bei jedem Treffen eine Flasche Wein und teilweise Pralinen geschenkt habe (Aussagen L.________, pag. 1035, Z. 55 f., Z. 93 f;