Über zahlreiche Einvernahmen hin antwortete er nicht auf die ihm gestellten Fragen, antwortete ausweichend, stellte sich mehrheitlich als Opfer dar und sagte widersprüchlich und unlogisch aus (vgl. hierzu die nachfolgenden Ausführungen). Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Kammer keineswegs davon ausgeht, dass der Beschuldigte nur «ein kleiner Wurm» im Drogengeschäft war, sondern in eine mittlere bis höhere Hierarchiestufe einzuordnen ist. Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2813 ff., S. 26 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung).