Sie widersprechen auch klar den objektiven Beweisen; dies beispielsweise wie folgt: 16 - Insgesamt seien es so zwei bis drei Kilo gewesen, welche der Albaner damals im Wald ausgeladen habe (vgl. dazu pag. 339, Zeile 385 f.)  Sichergestellt wurden aber in der Wohnung in Y.________ rund 10.5 Kilo Heroingemisch (vgl. dazu pag. 1656 ff.). - Er habe nicht gewusst, dass es in der Wohnung in Ostermundigen Drogen habe. In diesem Haus habe er keine Drogen in den Händen gehabt (vgl. dazu pag. 366, Zeile 174 ff.)