Bei H.________ ist der aktuelle Aufenthaltsort unbekannt bzw. er begab sich vermutlich ins Ausland, so dass er im vorliegenden Strafverfahren des Beschuldigten nicht befragt werden konnten. 7. Beweismittel Der Kammer liegen zahlreiche objektive Beweismittel (Anzeigerapporte, KTD und IRM Gutachten, Überwachungen, beschlagnahmte Gegenstände etc.) vor. Es wird auf die entsprechenden Aktenzeichen und Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Anzeigerapporte pag. 97 ff.; pag. 2798 ff., S. 11 ff. der erstinstanzlichen Ent-