2.6.2 der gegen den Beschuldigten vorliegenden Anklageschrift. D.________ wurde am 18.6.2014 durch die Polizei angehalten (pag. 147) und mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 11.11.2014 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wobei 6 Monate zu vollziehen waren, verurteilt (pag. 1775 ff.). D.________ wurde für diejenigen Delikte verurteilt, welche dem Beschuldigte unter Ziff. 2.4 und Ziff. 2.5 der Anklageschrift zur Last gelegt werden. I.________ wurde am 1.5.2014 angehalten und festgenommen (pag. 169). Die seine Person betreffenden Strafakten wurden im vorliegenden Verfahren nicht ediert.