und 2813 ff., S. 26 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Der Beschuldigte wurde zusammen mit E.________ am 17.6.2014 festgenommen (pag. 153). Während sich der Beschuldigte aktuell im vorzeitigen Strafvollzug befindet (pag. 2900), wurde E.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland (Kollegialgericht) vom 11.11.2014 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, wobei 6 Monate zu vollziehen waren (pag. 1770 ff.). Die E.________ zur Last gelegten Delikte entsprechen denjenigen von Ziff. 2.6, Ziff. 2.6.1 und Ziff. 2.6.2 der gegen den Beschuldigten vorliegenden Anklageschrift.