__ ca. 60 Gramm Heroingemisch verarbeitet und veräussert habe. Ende 2005 habe sich der Beschuldigte ins Ausland abgesetzt, weshalb die Ermittlungen vorwiegend auf J.________ gerichtet worden seien. Weitergehende Delikte im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln konnten dem Beschuldigten – auch mangels Verwertbarkeit zahlreicher Aussagen – nicht