Die Anklageschrift benennt diese Umstände und gibt Auskunft über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Mengen an gehandelten Drogen. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, soll der Beschuldigte gemäss Anklageschrift mit insgesamt 21‘499 Gramm Heroingemisch und 163 Gramm Kokaingemisch zu tun gehabt haben, indem er die Drogen besessen, befördert, veräussert, erworben, hergestellt und/oder Anstalten zum Veräussern getroffen habe.