_ wurde Bandenmässigkeit angeklagt). Die Anklageschrift umschreibt hierzu den Sachverhalt, wonach der Beschuldigte von I.________ Bestellungen entgegengenommen und diesem das Heroin (bzw. Kokain) in der Folge entweder persönlich übergeben habe oder durch einen Läufer, namentlich G.________ oder H.________, habe übergeben lassen (Ziff. 2.1 und Ziff. 2.2 der Anklageschrift, pag. 2628). Betreffend Ziff. 2.3 der Anklageschrift soll G.________ das Heroin in die Wohnung des Beschuldigten gebracht haben. Der Beschuldigte habe das Heroin gestreckt und portioniert. Daraufhin habe G.________ das Heroin abgeholt und verkauft (Ziff.