10 würden, liege eine Verletzung des Anklagegrundsatzes vor, was eine Verurteilung des Beschuldigten wegen gewerbsmässiger Qualifikation ausschliesse (pag. 2969). Die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben entgegnete in ihrer Stellungnahme vom 17.6.2016, in der Anklageschrift sei im Ingress von Ziffer 2 explizit genannt, dass Ziff. 2.1 bis 2.3 als mittäterschaftliche und bandenmässige Begehung angeklagt seien. Der zu subsumierende Sachverhalt sei in der Formulierung der entsprechenden Ziffer umschrieben («indem G.____