4. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 28.8.2015 wurde nur in Teilen angefochten. Nach Art. 404 Abs. 1 StPO überprüft das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil nur in den angefochtenen Punkten. Der Beschuldigte beantragte anlässlich seiner Berufungserklärung vom 18.11.2015 einen Schuldspruch und in der Berufungsbegründung einen Freispruch betreffend