Die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben stellte ihrerseits die nachfolgenden Anträge (pag. 2996 ff.): I. Es sei festzustellen, dass Ziffer I. des erstinstanzlichen Urteils betreffend Einstellung und die darauf entfallenden Verfahrenskosten und Entschädigung des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen sind. II. A.________ sei schuldig zu erklären: