3.4 begangen an der Z.________(Strasse) in Ostermundigen durch Herstellen (Strecken) von 41.9 Gramm Heroin (292 Gramm Heroingemisch), festgestellt am 19.11.2014. 4. A.________ sei zu verurteilen 2.1 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft sowie dem vorzeitigen Antritt der Strafe; 2.2 zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erst- und obergerichtlichen Verfahrenskosten in richterlich zu bestimmender Höhe. 5. Das Honorar für die amtliche Verteidigung für das obergerichtliche Verfahren sei gerichtlich festzusetzen.