1.1 Einstellung des Verfahrens wegen Widerhandlung gegen das BetmG; 1.2 Entscheid über die Gerichts- und Anwaltskosten. 2. A.________ sei freizusprechen der mengen-, gewerbs- und bandenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 2.1 angeblich begangen durch Besitz, Befördern und Veräussern von mindestens 4‘500 Gramm Heroingemisch, dies gemeinsam mit Mittätern in der Zeit von Juni 2013 bis April 2014;