3025 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft gab mit Schreiben vom 28.4.2017 bekannt, keine Einwände gegen die gewünschte Edition der Verfahrensakten zu haben (pag. 3028). Mit begründetem Beschluss der Kammer vom 18.5.2017 wurde der Beweisantrag auf Edition der G.________ betreffenden amtlichen Akten im abgekürzten Verfahren abgewiesen (pag. 3030 f.). 3. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte namens und im Auftrag seines Mandanten die folgenden Anträge (pag. 2956 f.): 1. Es sei festzustellen, dass Ziff. I des angefochtenen Urteils in Rechtskraft erwachsen ist