6 Am 24.4.2017 stellte Fürsprecher B.________ den Beweisantrag, die amtlichen Akten in Sachen G.________ (abgekürztes Verfahren) beim Regionalgericht Bern- Mittelland zu edieren (pag. 3023). Mit Verfügung vom 25.4.2017 wurde der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ferner wurden die Parteien über die neue Verfahrensleitung (Oberrichter Schmid anstelle von Oberrichter Vicari) in Kenntnis gesetzt (pag. 3025 f.).